WISSENSWERTES

Hier haben wir das Wichtigste für einen Schadensfall zusammen gefasst.


Oldtimerbestand - Zahl wächst zweistellig

 

Der Bestand offizieller Oldtimer, also solcher mit H-Kennzeichen, ist im vergangenen Jahr wieder spürbar gewachsen. Das hat der ADAC auf Basis der Daten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ermittelt.

 

Auf Basis der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hat der ADAC zum Stichtag 1. Januar 2022 den aktuellen Oldtimerbestand in Deutschland ermittelt. Exakt 731.795 Fahrzeuge waren zum genannten Zeitpunkt mit offiziellem Oldtimerstatus unterwegs. Das heißt, gegenüber dem Vorjahr wuchs die Zahl der Pkw, Nutzfahrzeuge und Zweiräder mit H-Kennzeichen um 71.275 Einheiten und damit um satte 10,8 Prozent. Vom Gesamtbestand mit 67,7 Millionen zugelassenen Kfz und Kfz-Anhängern verfügt jedoch lediglich etwa ein Prozent über einen Oldtimerstatus. Dabei hat nicht jedes Fahrzeug, das theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, ein solches. Die Gründe liegen zum einen in den möglicherweise höheren Kosten für die Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen, sowie in den Voraussetzungen, die die Fahrzeuge bei einer Begutachtung nach § 23 StVZO erfüllen müssen. So waren am 1.1.2022 gemäß KBA insgesamt 1.130.909 Pkw zugelassen, die 30 Jahre alt oder älter sind.

(Quelle: kfz-betrieb.de)

 

 


Verbandskasten

 

Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandskastens.

 

 

 


Quotenvorrecht - was ist das?

 

Bei einem Verkehrsunfall gibt es bei der Haftungsfrage drei verschiedene Möglichkeiten: 

 

1.Mit Unfallgegner

Der Unfallgegner hat zu 100 % und die Haftung wird zu 100 % von der Versicherung des Verursachers übernommen. 

 

2.Ohne Unfallgegner

Es gibt keinen Unfallgegner (Alleinunfall, Fahrerflucht, etc.) oder eine Haftung wegen eines Fahrfehlers: dann wird die Vollkasko, falls vorhanden, zu 100 % beansprucht. 

 

3. Teilschuld

Den Unfallgegner und den Geschädigten trifft eine Mithaftung.

Hier kommt das Quotenvorrecht zur Anwendung:

Bei einem Unfall mit Teilschuld oder Mithaftung nach Quote wird eine Abrechnung der einen Vollkasko- und der gegnerischen Haftpflichtversicherung gewählt. Wenn man bei der Regulierung des Schadens sowohl die gegnerische Haftpflichtversicherung als auch die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, hat dies den Vorteil, dass trotz Mithaftung der gesamte Schaden ersetzt werden kann. 

 


Bagatellschaden

 

In den meisten Fällen stellt sich ein vermeintlicher Bagatellschaden (Schaden bis 800€) als normaler Haftpflichtschaden raus.

 

Moderne Fahrzeuge lassen von außen nicht viel erkennen, die Schäden liegen meist im Inneren verborgen, hinter Karosserieteilen und Verkleidung. Das volle Ausmaß des Schadens wird in der Werkstatt, am Besten auf einer Hebebühne, bei genauerer Betrachtung sichtbar.

 

Die geschulten Augen des Gutachters und des Fachpersonals von der Werkstatt erkennen sofort, welche Teile in Mitleidenschaft gezogen wurden und ob weitere unfallbedingte Beschädigungen hier verborgen lauern.

 

Wichtig ist also, sollte ein vermeintlicher Bagatellschaden eingetreten sein, fragen Sie Ihren Gutachter oder Ihre Werkstatt des Vertrauens um Rat.

 


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